Am Samstag, den 5. März 2005 fand die jährliche Feuerlöscherüberprüfung in Zusammenarbeit mit der Firma Hainz im Feuerwehrhaus statt.
Insgesamt wurden an diesem Tag von Privatpersonen und Firmen insgesamt 132 Stück Feuerlöscher überprüft. Von diesen mussten 14 Stück Handfeuerlöscher beanstandet und als nicht einsatzbereit ausgeschieden werden. Als Service wurde allen Frauenkirchnern in einer Postwurfsendung angeboten gegen einen geringen Aufpreis den Feuerlöscher von zuhause abgeholt und nach erfolgter Überprüfung wieder zugestellt zu bekommen. Vorallem für ältere Mitbürger ein nicht unatraktives Services das auch gerne in Anspruch genommen wird.
Für alle Feuerlöscherbesitzer noch ein Hinweis:
Auszug aus dem Landesgesetzblatt für das Burgenland Jahrgang 1994:
49. Gesetz vom 26. Mai 1994 über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 BGLD PWG 1994), (XVL. GP., RV 476. AB 483)
§ 8 Technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen:
(1) Der Eigentümer (Inhaber) eines Gebäudes ist verpflichtet, Einrichtungen der ersten Löschhilfe in dem Stand der Technik entsprechenden Ausmaß bereitzustellen und Instandzuhalten.