Am Samstag, den 23. Februar 2008 wurde seitens der Stadtfeuerwehr Augenmerk auf den vorbeugenden Brandschutz gelegt. Die Stadtfeuerwehr gab der Bevölkerung dabei die Gelegenheit ihre Feuerlöscher zur Überprüfung zu bringen und von einem geprüften Feuerlöscherwart der Fa. Herbert Hainz Brandschutz GmbH. Überprüfen zu lassen.
Auszug aus dem Landesgesetzblatt für das Burgenland Jahrgang 1994: 49. Gesetz vom 26. Mai 1994 über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 BGLD PWG 1994), (XVL. GP., RV 476. AB 483)
§ 8 Technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen: (1) Der Eigentümer (Inhaber) eines Gebäudes ist verpflichtet, Einrichtungen der ersten Löschhilfe in dem Stand der Technik entsprechenden Ausmaß bereitzustellen und Instandzuhalten.
Es bestand auch die Möglichkeit neue Feuerlöscher anzukaufen – natürlich holten die Feuerwehrkameraden gegen einen kleinen Aufpreis die Feuerlöscher ab und stellten sie auch wieder zu. Im Vergleich zu der Feuerlöscherüberprüfung vor zwei Jahren wurden heuer um ca. 40% mehr Feuerlöscher zur Überprüfung gebracht. Wie wichtig eine Überprüfung ist zeigt die Tatsache das auch in diesem Jahr wieder 15 Feuerlöscher als nicht funktionstüchtig ausgeschieden werden mussten.
Herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameraden die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben!