Am Samstag, den 28. Februar 2009 wurde von der Feuerwehr Frauenkirchen wieder die jährlich stattfindende Feuerlöscherüberprüfung durchgeführt.
Auszug aus dem Landesgesetzblatt für das Burgenland Jahrgang 1994: 49. Gesetz vom 26. Mai 1994 über die Feuer- und Gefahrenpolizei und das Feuerwehrwesen im Burgenland (Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994 BGLD PWG 1994), (XVL. GP., RV 476. AB 483) § 8 Technische und organisatorische Brandschutzvorkehrungen: (1) Der Eigentümer (Inhaber) eines Gebäudes ist verpflichtet, Einrichtungen der ersten Löschhilfe in dem Stand der Technik entsprechenden Ausmaß bereitzustellen und Instandzuhalten.
Insgesamt wurden dieses Jahr 138 Feuerlöscher überprüft. Wie wichtig eine Überprüfung ist zeigt die Tatsache das auch in diesem Jahr wieder 12 Feuerlöscher nicht mehr funktionstüchtig waren und ausgeschieden werden mussten. Es bestand auch die Möglichkeit neue Feuerlöscher oder Löschdecken anzukaufen. Natürlich holten die Feuerwehrkameraden gegen einen kleinen Aufpreis die Feuerlöscher ab und stellten sie auch wieder zu. Wichtig beim Kauf eines Feuerlöschers ist auch, auf die Qualität des Produktes zu achten. Da Produkte mit einer schlechten Qualität, oft schnell ihre Funktionstüchtigkeit verlieren und so ein effektiver Brandchutz nicht mehr gegeben ist. Deshalb ist es besser einen teureren Feuerlöscher anzuschaffen als alle 2 Jahre einen neuen zu kaufen. Im Endeffekt kommt es dadurch billiger.
Herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameraden die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben, sowie der Firma Hainz (www.hainz.at) und Feuerlöscherwart Karl Halbauer für ihre Mitarbeit!